Das ist mir wichtig
Die Erhaltung eines Baumes ist prinzipiell mein oberstes Ziel.
Durch geeignete Pflegemaßnahmen kann ein Baum oftmals noch lange Zeit an seinem Standort belassen werden, ohne dass er komplett entfernt werden muss.
Ist der Baum jedoch z.B. durch Schädlings- oder Pilzbefall in seiner Vitalität und Standsicherheit bereits massiv beeinträchtigt, ist eine Fällung manchmal unausweichlich. Eine vom Baum ausgehende offensichtliche Verkehrsgefährdung kann ein Grund für eine Fällung sein.
Ich kontrolliere und beurteile einen Baum unter allen Aspekten und finde mit dem Kunden eine gemeinsame Lösung sowohl unter ökologischen als auch ökonomischen Gesichtspunkten.
Dabei beachte ich die gesetzlichen Regelungen (Naturschutzgesetz), die technischen Regelwerke (ZTV-Baumpflege) und örtlich geltende Verordnungen (Baumschutzverordnung).
Wenn vom Kunden der Wunsch nach Fällung eines gesunden Baumes aus geht, dann komme ich dem gern nach. Behördliche Anträge bei Maßnahmen an einem geschützen Baum, müssen im Vorwege gestellt werden. Die kann ich auch gern übernehmen.
Ich bin erst zufrieden, wenn es auch der Kunde ist.